Brauche ich im Schadensfall die Rechnung oder den Kassenbon des Geräts?
Ja, wir brauchen die Rechnung oder den Kassenbon des Geräts im Schadensfall.
Ja, wir brauchen die Rechnung oder den Kassenbon des Geräts im Schadensfall.
Sobald wir Deinen Schadensfall aufgenommen haben, schicken wir Dir einen Link, unter dem Du die Zahlung entsprechend Deiner Selbstbeteiligung tätigen kannst. Sobald Du die Zahlung getätigt hast, legen wir los.
Keine Sorge, wenn der Betrag für die Reparatur niedriger als Deine Selbstbeteiligung ist, erstatten wir Dir die Differenz. Sind die Reparaturkosten höher, übernehmen wir sie.
Denk daran! Du hast bis zu 7 Tage Zeit, den Betrag für Deine Selbstbeteiligung zu überweisen. Falls das nicht passiert, können wir den Schadensfall nicht bearbeiten und Du musst einen neuen eröffnen.
Bevor Du uns Dein Gerät zur Reparatur oder zum Austausch sendest, musst Du alle darauf gespeicherten Informationen löschen. So geht‘s: Erstelle eine Sicherungskopie oder ein Back-up aller Kontakte, Fotos, Videos und anderer Informationen, die Du speichern möchtest. Schließe alle Anwendungen, Dienste und sozialen Netzwerke wie E-Mail, WhatsApp, Facebook, Twitter, Instagram, iCloud usw. Lösche alle Inhalte und setz das Gerät auf die Werkseinstellungen zurück. Entferne abschließend die SIM-Karte und die Speicherkarte, falls vorhanden. Außerdem empfehlen wir, vorsichtshalber die Identifizierungsnummern des Geräts zu notieren, z. B. die Seriennummer, die sich normalerweise auf der Rückseite des Akkus befindet, oder die IMEI. Denk daran! Dein Gerät wird Dir mit den Werkseinstellungen zurückgesandt, so, wie Du es uns geliefert hast. |
Um Deine IMEI zu sperren, musst Du Dich an Deine Telefongesellschaft wenden.
Bevor Du zur Polizei gehst, empfehlen wir Dir, das Gerät zu sperren, damit niemand darauf oder auf Deine Daten zugreifen kann. Hast Du ein Android-Gerät, dann findest Du alle Infos hier. https://support.google.com/accounts/answer/6160491?hl=de-419 Hast Du ein iPhone, dann folge dem folgenden Link: https://support.google.com/accounts/answer/6160491?hl=de-419 Wenn Dein Handy gestohlen wurde, kannst Du auch Folgendes tun: Ruf so schnell wie möglich Deine Telefongesellschaft an, um die SIM-Karte zu sperren. Bitte sie, Deine IMEI zu blockieren. Um Anzeige wegen Raubüberfalls zu erstatten, musst Du Dich an die nächstgelegene Polizeistelle wenden. Du brauchst dazu: Deinen Personalausweis. Rechnung oder Kassenbon des gestohlenen Gegenstandes, wenn Du diese griffbereit hast. IMEI-Nummer |
Bei Raub kommt es zu Gewalt und / oder Einschüchterung durch Dritte, während bei Diebstahl nicht bekannt ist, wer den gestohlenen Gegenstand entwendet hat. Deine Klinc-Versicherung schützt Dich bei Raub oder deckt Schäden ab, die bei dem Versuch des Raubs an Deinem versicherten Gegenstand entstanden sein könnten. Reiner Diebstahl ist nicht abgedeckt.
Bei Klinc decken wir ein kaputtes Display nur dann ab, wenn der Schlag oder der Bruch versehentlich aufgetreten ist und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts beeinträchtigt.
Es ist wichtig zu beachten, dass mobile Displays normalerweise aus zwei Teilen bestehen: dem Touch-Glas und dem Bildschirm, der sich unter dem Glas befindet.
Ein Displaybruch bedeutet, dass der Bildschirm des Geräts defekt ist und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts beeinträchtigt. Ästhetische oder optische Schäden hingegen sind Schäden am Bildschirm, die den normalen Betrieb des Geräts nicht beeinträchtigen, z. B. Kratzer oder kleine Risse an den Ecken. Folgende Fälle werden abgedeckt: • Wenn das Glas unbeschädigt ist, der Bildschirm jedoch nicht richtig angezeigt wird. • Wenn das Glas unbeschädigt ist, der Bildschirm jedoch nicht reagiert. Folgende Fälle werden NICHT abgedeckt: • Wenn das Glas zerbrochen ist, der Bildschirm jedoch ordnungsgemäß funktioniert. Wenn bei Deinem Gerät der Bildschirm und das Glas integriert sind, ist dies von Deiner Versicherung abgedeckt, sofern der Bruch die ordnungsgemäße Funktion des Geräts verhindert. Beides gilt als Unfallschaden. Bei Klinc sind optische Schäden jedoch unter keinen Umständen gedeckt. |
Du kannst uns Deine Dokumente an die folgende E-Mail-Adresse senden: hilfe.klinc@zurich.com Wir erledigen den Rest! Wenn Du magst, kannst Du auch direkt ein PDF daraus machen und in der Klinc-App hochladen, unter «Rechnungen und Fotos».
Welche Informationen müssen die Rechnung oder den Kassenbon enthalten, um gültig zu sein? Damit Deine Rechnung oder Dein Kaufschein gültig sind, müssen sie die folgenden Informationen enthalten: · Rechnungsaussteller · Kaufdatum (muss mit dem Datum übereinstimmen, dass Du beim Vertragsabschluss Deiner Versicherung angegeben hast) · Marke und Modell des Geräts. · Preis inklusive Mehrwertsteuer Bitte beachte, dass diese Dokumente nicht gültig sind: · Auftragsdokumentation (Bestellungen – Lieferscheine). · Screenshots von Warenkörben auf Websites. · Rechnungen, auf denen die Marke und das Modell des Geräts NICHT angegeben sind. · Finanzierungsdokument des Geräts. Einige Verkäufer stellen möglicherweise eine Rechnung bereit, auf der einige der oben genannten Informationen fehlen. In diesem Fall benötigen wir ein zusätzliches Dokument, das diese Informationen enthält, um zu überprüfen, ob sich die Rechnung auf Dein Gerät bezieht. Warenkorb Bildschirmausdruck mit der Bestellbestätigung Lieferschein Sowohl in diesem Dokument als auch in der Rechnung müssen gemeinsame Referenzen (z. B. Bestellnummer und Betrag) vorhanden sein, anhand derer wir überprüfen können, ob beide Dokumente zum selben Gerät gehören. Du musst uns bitte beide Dokumente zusenden, damit wir sie validieren können. |